Satzung
Satzung
in der Fassung vom 16.02.2018
S A T Z U N G
DES WANDERVEREINS "LIMESTRETER"
LIMESHAIN - WETTERAUKREIS
A ALLGEMEINES
- § 1 Name und Sitz des Vereins:
- 1. Der Verein führt den Namen Wander- und Kulturverein "Limestreter" e.V.
- 2. Der Verein hat seinen Sitz in Limeshain/Wetteraukreis
- § 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit:
- 1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Volks- und Wandersports im Sinne
körperlicher Ertüchtigung und des Ausgleichsports ohne leistungssportlichen Charakter,
sowie kulturelle Aktivitäten, Veranstaltungen und Exkursionen / Reisen durchzuführen. - 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". - 3. Der Satzungszweck wird besonders durch Organisation, Durchführung und Betreuung von
Volks- und Wandersportveranstaltungen verwirklicht, sowie Veranstaltungen und Fahrten
mit kulturellem Zweck durchgeführt. - 4. Der Verein ist gemeinnützig; es werden keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
- 5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden;
die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. - 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, begünstigt
werden.
Teilauszug
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