Satzung

Satzung

in der Fassung vom 16.02.2018

S A T Z U N G

DES WANDERVEREINS  "LIMESTRETER"

LIMESHAIN - WETTERAUKREIS

A  ALLGEMEINES

  • § 1 Name und Sitz des Vereins:
  1. 1. Der Verein führt den Namen Wander- und Kulturverein "Limestreter" e.V.
  2. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Limeshain/Wetteraukreis
  • § 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit:
  1. 1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Volks- und Wandersports im Sinne
    körperlicher Ertüchtigung und des Ausgleichsports ohne leistungssportlichen Charakter,
       sowie kulturelle Aktivitäten, Veranstaltungen und Exkursionen / Reisen durchzuführen.
  2. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
    Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
  3. 3. Der Satzungszweck wird besonders durch Organisation, Durchführung und Betreuung von
    Volks- und Wandersportveranstaltungen verwirklicht, sowie Veranstaltungen und Fahrten
        mit kulturellem Zweck durchgeführt.
  4. 4. Der Verein ist gemeinnützig; es werden keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
  5. 5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden;
    die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
  6. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, begünstigt
    werden.

Teilauszug 

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